Es gibt eine Unmenge von Versicherungen, aber welche braucht man wirklich? Auf keinen Fall sollte man auf eine Privathaftpflicht verzichten. Im Schadensfall, ohne Versicherung, kann man schnell bis zum Lebensende hoch verschuldet sein. Doch was ist abgedeckt und wer ist abgedeckt, hier die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Die gesetzlichen Bedingungen für eine Haftpflichtversicherung finden Sie im §§ 100 − 124 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Automatisch mitversichert sind der Ehepartner und die Kinder (7 − 18 Jahren, einschl. Stief−, Adoptiv− und Pflegekinder), wenn nicht ein spezieller "Singeltarif" vereinbart worden ist. Ältere Kinder sind nur dann mitversichert, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Kinder unter 7 Jahren sind zwar nicht schuldfähig, aber man sollte mit der Klausel "deliktunfähige Kinder mitversichert" auch diese mitversichern, damit auch Schäden abgedeckt werden, die durch Kinder unter 7 Jahren entstehen.
Stellen Sie sich vor, Ihr Kind beschädigt bei Ihren Nachbarn etwas und die Versicherung muss ohne die Klausel nicht zahlen. Das kann sehr unangenehm sein. Bei Schäden von Kindern im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei 10 Jahren.
Die Privathaftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn von Ihnen (oder den mitversicherten Personen) Schäden verursacht wurden (das kann auch fahrlässig, oder sogar grob fahrlässig sein). Die Privathaftpflicht beinhaltet Sach−, Personen- und Vermögensschäden.
Ausnahmen sind z.B. Sch&aumL;den, die durch ein Kraftfahrzeug, durch Gefälligkeitsarbeiten und geliehenen oder gepachteten Gegenständen verursacht wurden. Zu beachten ist, dass Schäden aus Haus- und Grundbesitz, durch Tierhaltung und durch Kraftfahrzeuge nicht abgedeckt sind und durch eine andere Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Zusätzlich mitversichert werden können "Ausfalldeckung" (Schäden, die durch den Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen, durch Dritte, ohne Versicherungsschutz zugefügt worden sind, "Gefälligkeitsschäden" (wenn eine Person, die den versicherten Personen behilflich ist, während dieser Hilfeleistung einen Schaden verursacht, z.B. beim Umzug), "Mietschäden" (ausgeschlossen sind hierbei Schäden die allmählich auftreten, Glasbruch und Schäden an elektrischen Einbauten).
Wichtig ist auch die Vereinbarung der Deckungssumme, die hoch gewählt werden sollte. Der Unterschied der Beitragszahlung ist meistens sehr gering, sodass sich in den meistens Fällen die höchste Deckungssumme auszahlt.
Privathaftpflicht für Studenten, Partner, Familien, Singles, Senioren, Rentner, Kinder, Auszubildende, Mieter und junge Leute
Es gibt in Deutschland fast nahezu für jedes Risiko die passende Versicherung, doch der eine oder andere hält die zahl der Versicherungsabschlüsse auf geringem Niveau. Die Privathaftpflicht zählt zu der wichtigsten Versicherung im privaten Bereich in Deutschland und kein Haushalt sollte auf diesen Versicherungsschutz verzichten. Mit der Privathaftpflicht werden Risiken aus dem Alltag abgedeckt, denn als Bürger Deutschlands ist man dazu verpflichtet Schadensersatzansprüche Dritter im Schadensfall zu begleichen. Jeder der da nur an den Brandfleck in dem neuen Sofa vom Nachbarn denkt unterschätz oftmals das Risiko.
Kommt Beispielsweise ein Fahrradfahrer Zufall, weil Sie einen Moment lang unachtsam waren und er Ihnen ausweichen musste, so können hohe finanzielle Kosten aufgrund eines Personenschadens auf Sie zukommen die im schlimmsten Fall sogar den finanziellen Ruin bedeuten können. Die Versicherungsgesellschaft prüft im Schadensfall ob die Ansprüche des Dritten berechtigt sind oder nicht. Sollten die Ansprüche des Dritten berechtig sein, so erstattet die Privathaftpflicht in der Regel die Schadensersatzansprüche des Dritten. Sollten die Schadensersatzansprüche des Dritten nicht berechtigt sein, so wehrt die Versicherungsgesellschaft die Schadensersatzansprüche des Dritten für den Versicherungsnehmer ab, in der Regel führt die Versicherungsgesellschaft auch für den Versicherungsnehmer den gerichtlichen Prozess wen es hierzu kommen sollte.
Die Kernleistung der Privathaftpflicht sind in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Darüber hinaus sind oftmals weitere Leistungen wie z.B. Schlüsselverlust etc. im Leistungsumfang der Privathaftpflicht enthalten. Nahezu fast jedes Versicherungsunternehmen bietet in Deutschland eine Privathaftpflicht an. Dies macht es für den leihen um so schwerer die Privathaftpflicht zu vergleichen. Vor Abschluss der Privathaftpflicht, sollte auf jeden Fall ein Privathaftpflicht Vergleich getätigt werden. Der Vorteil eines Privathaftpflicht Vergleich ist, dass sie die Leistungen, Tarife und Beiträge der einzelnen Versicherungsunternehmen übersichtlich vergleichen können. Durch einen Privathaftpflicht Vergleich können häufig Kosten eingespart bei gleichem oder sogar besseren Versicherungsumfang. Unser Privathaftpflicht Vergleich ist für Sie, unabhängig, kostenlos und unverbindlich.
Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden Bürger Deutschlands unverzichtbar. Durch den § 823 des BGB ist jeder der einem Dritten einem Schaden zufügt zu Schadensersatz verpflichtet. Die Privathaftpflicht schütz sie davor, im Schadensfall nicht die Schadensersatzkosten selbst tragen zu müssen. Beim Abschluss einer Privathaftpflicht, sollten die Leistungen der einzelnen Anbieter mit einander verglichen werden. Die Zahl der Anbieter die eine Privathaftpflicht am Markt anbieten ist immens und für den leihen kaum zu durchschauen. Wir bieten Ihnen einen unabhängigen, kostenlosen und unverbindlichen Privathaftpflicht Vergleich an.
Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber sinnvoll für jeden, da sie vor den finanziellen Auswirkungen schützt, die Sie Schäden Dritten gegenüber zugefügt haben. Und diese Kosten können schnell sehr hoch werden, wenn Sie z. B. einer Person Schaden zugefügt haben. Denn die private Haftpflichtversicherung schützt nicht nur vor Sach- und Vermögensschäden, sondern auch vor Personenschäden. Da Personenschäden immense Kosten verursachen können, ist eine ausreichende Deckungssumme wichtig. Obwohl die private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, sind Sie dennoch gesetzlich verpflichtet, entstandenen Schaden zu ersetzen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung so wichtig.
Nun sind Sie auf der Suche nach einer privaten Haftpflichtversicherung? Dann sind Sie bei uns goldrichtig. Denn wir suchen Ihnen nicht irgendeine Haftpflichtversicherung heraus, sondern eine Versicherung, die günstige Tarife bietet und zugleich beste Leistungen. Wie ist das möglich? Sie sind der Meinung, dass das jede Versicherung von sich behauptet? Bei uns läuft das ganz anders. Wir bieten Ihnen einen Vergleich an, den Sie selbstverständlich kostenlos nutzen können. Mit diesem Vergleich werden die Versicherungen einander gegenübergestellt, sprich Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn Sie sich dann für eine Versicherung entschieden haben, ist selbstverständlich auch ein Online – Abschluss möglich.
Ein Personschaden, ist ein Schaden der in der Regel durch die Privathaftpflicht erstattungsfähig ist. Sollten
durch Sie ein anderer Mensch zu Schaden kommen, in dem Sie ihn z.B. verletzten, dann spricht man von einem
Personschaden.
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Der Sachschaden wird ebenfalls in der Regel von einer Privathaftpflicht übernommen. Als Sachschaden bezeichnet man, wenn Sie eine Sache eines Dritten beschädigen. Das klassische Beispiel ist der Rotweinfleck im Teppich. mehr
Die Versicherungssumme bezeichnet, die maximale Leistung im Schadensfall, die der Versicherte von der Versicherungsgesellschaft erhält. Je nach Privathaftpflichttarif und Gesellschaft kann die Versicherungssumme in der Regel zwischen 1 und 15 Millionen Euro betragen. | mehr....
Die Forderungsausfalldeckung ist ein Baustein der Privathaftpflicht, der bei vielen Versicherungsgesellschaften im Umfang der Leistung der Privathaftpflicht enthalten ist. Andere Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, gegen einen Mehrbeitrag den Baustein in den Versicherungsschutz mit einzuschließen. | mehr....
Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die durch eine Gefälligkeit entstanden sind. Hier
sollte der Kunde vor Abschluss einer Privathaftpflicht, genau prüfen ob Versicherungsschutz für diesen
Schadensfall besteht.
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Durch die so genannte Schadensanzeige wird der Versicherungsgesellschaft der Schadensfall im detail mitgeteilt. Heutzutage bieten viele Versicherer dem Kunden die Möglichkeit, die Schadensanzeige auch Online zu stellen. | mehr....
« Welche Leistungen bietet die Privathaftpflicht Versicherung?
« Was sind Mietsachschäden?
« Zahlt die Privathaftpflicht Versicherung auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen ?
« Ab wann beginnt mein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflicht?
« Besteht auch Schutz im Ausland bzw. Urlaub durch die Privathaftpflicht?
« Bis zur welcher Höhe muss eine Privatperson für einen entstandenen Schaden haften?
« Braucht jeder eine eine Privathaftpflicht Versicherung?
« Worauf sollte man achten wenn ein Schadensfall eintritt?
« Ist es möglich meinen Partner mit zuversichern?
« Zahlt die Privathaftpflicht bei einem Autounfall?
« Wie hoch ist bei der Privathaftpflicht die empfohlene Deckungssumme?
« Wie lange sind Kinder über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert?
« Wie kann ich meine privathaftpflicht kündigen?
« Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei der Privathaftpflicht sein?
« Ist die Privathaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
« Ist die Privathaftpflicht steuerlich absetzbar?
« Zahlt die Privathaftpflicht Schäden unter Alkohol- und Drogeneinfluss?
« Ist bei der Privathaftpflicht mein Kind mitversichert?
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« Ist eine Privathaftpflicht nötig?
« Was bedeutet Mietschäden bei der Privathaftpflicht ?
« Kommt die Privathaftpflicht für Schäden die durch einen Diebstahl entstanden sind auf?
« Zahlt die privathaftpflicht einen Brillenschaden?
« Ist die privathaftpflicht pflicht??